Seitenbereiche
Inhalt

Brückenteilzeit kommt

Brückenteilzeit kommt

/de/steuernews/steuernews_fuer_mandanten/

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Arbeitnehmern die Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung nach einer Teilzeitphase erleichtern. So sollen Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase einen Rechtsanspruch zur Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung erhalten. Dies sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit“ vor.

Voraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen sind u. a., dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der/die Beschäftigte einen entsprechenden Antrag stellt, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren entsprechend zu verringern. Für den Antrag müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen. Anspruch auf Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer(innen) allerdings nicht bei Kleinbetrieben. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Außerdem dürfen keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Zumutbarkeitsgrenze

Für Arbeitgeber mit einer Arbeitnehmeranzahl zwischen 46 und 200 gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze. So müssen diese Arbeitgeber nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Wechsel auf Vollzeit

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Arbeitgeber Teilzeitkräfte, die Vollzeit arbeiten wollen, bei der Besetzung freier Vollzeitstellen bei gleicher Eignung bevorzugen müssen.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihre Steuerberatungskanzlei in Berlin Weissensee und bieten unseren Mandanten ein breites Leistungsspektrum der Steuerberatung und Unternehmensberatung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Lehniger & Pöschick Steuerberatungssozietät

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.