Seitenbereiche
Inhalt

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

/de/steuernews/steuernews_fuer_mandanten/

Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Sonderregelungen in der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Dies vor allem wegen der anhaltenden Störungen in den Lieferketten.

Betriebe, die mangels Vorprodukten die Produktion reduzieren oder einstellen müssen, können Kurzarbeitergeld weiterhin beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Ursprünglich, das heißt bis zum Beginn der Corona-Pandemie, hatte die Schwelle bei einem Drittel gelegen.

Keine Minusstunden

Weiterhin nicht als Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld gilt, dass die Beschäftigten Minusstunden aufbauen müssen. Die Sonderregelungen gelten zunächst bis 30.9.2022 fort. Weitere Verlängerungen sind im Hinblick auf die Entwicklungen im Ukraine-Krieg nicht ausgeschlossen.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: engel.ac - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihre Steuerberatungskanzlei in Berlin Weissensee und bieten unseren Mandanten ein breites Leistungsspektrum der Steuerberatung und Unternehmensberatung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Lehniger & Pöschick Steuerberatungssozietät

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.