Seitenbereiche
Inhalt

Spitzensteuersatz

Spitzensteuersatz

/de/steuernews/steuernews_fuer_mandanten/

Höchststeuersatz

Der Spitzensteuersatz wird in der Progressionsspanne ab € 55.961,00 bis € 265.326,00 erhoben und beträgt in Deutschland 42 % (§ 32a Einkommensteuergesetz/EStG). Die Bundesregierung gab als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8291) bekannt, dass im vergangenen Jahr 2018 4,1 Mio. Steuerpflichtige zumindest mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden (BT-Drucks. 19/8837). Das Einkommensteueraufkommen aller Steuerpflichtigen, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens mindestens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden, beträgt im Jahr 2018 rund € 149,3 Mrd.

Reichensteuer

Zusätzlich zum Spitzensteuersatz wird seit 2007 eine „Reichensteuer“ erhoben. Diese beträgt 3 % und wird erhoben von einem zu versteuernden Einkommen von € 265.327,00 (Ledige) bzw. € 530.654,00 (zusammen veranlagte Ehegatten). Der Steuersatz für zu versteuernde Einkommen über diesen Grenzen beträgt 45 %.

Stand: 27. August 2019

Bild: vizafoto - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihre Steuerberatungskanzlei in Berlin Weissensee und bieten unseren Mandanten ein breites Leistungsspektrum der Steuerberatung und Unternehmensberatung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Lehniger & Pöschick Steuerberatungssozietät

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.